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Rosenpark-News

Namensfindung_Bild

Ihre Idee zählt: Name für Rosenpark Gersau gesucht

 

Mit dem geplanten Neubau des Alters- und Pflegeheim Rosenpark in Gersau stellt die Stiftung die Weichen für die Zukunft. Noch bevor die visuelle Identität und das Erscheinungsbild neu entwickelt werden, wird die Bevölkerung eingeladen, sich aktiv an einem zentralen Schritt zu beteiligen:

 

Die Namensfindung für das neue Haus in Gersau

 

Der Neubau steht für Weiterentwicklung, Qualität und eine moderne Pflege- und Betreuungskultur. Der zukünftige Name soll diese Werte widerspiegeln und gleichzeitig die Verbundenheit zur Region und zur Gemeinschaft zum Ausdruck bringen.

 

Die Stiftung ruft daher die Bevölkerung auf, kreative Namensvorschläge einzureichen. Gesucht wird ein Name, der Identität stiftet, Vertrauen schafft und langfristig Bestand hat. Die zukünftige Bezeichnung kann an „Rosenpark“ anknüpfen – gleichzeitig soll eine zeitgemässe Sprache die Entwicklung sichtbar machen.

 

Vorschläge nehmen wir gerne bis zum FR 19. Juni 2026 via E-Mail unter marketing@rosenpark-gersau.ch entgegen.  Das Ergebnis wird am Jubiläumsanlass "20 Jahre Stiftung Rosenpark" am Freitag, 23. Oktober 2026 feierlich bekannt.

 

HedyKüttel_102Jahre

Freudentag bei uns

 

Am 25. Februar 2026 fand bei uns ein ganz besonderer Anlass statt: Die Gersauerin Hedy Küttel konnte bei bester Gesundheit ihren 102. Geburtstag feiern.

 

> Pressenachricht Bote der Urschweiz

Nadja 4

Präsidium-Wechsel

 

Nadja Camenzind übernimmt per 1. Januar 2026 das Präsidium des Stiftungsrats und dankt ihrem Vorgänger für sein langjähriges Engagement.

weihnachtsbaum

Oh Tannenbaum

 

Die in Steinerberg wohnhaften Rosenpark-Bewohnende besuchten ihren früheren Hausbaum in Gersau

> Bericht Wochenzeitung Vitznau vom 5. Dezember 2025

LAP-Saba
LAP-Deana
LAP-Diana

Lehrabschlussprüfungen

 

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Lehrabschlussprüfung 2025!

Unsere Lernenden haben ihre Abschlussprüfungen mit Erfolg bestanden.

Wir gratulieren herzlich zu dieser tollen Leistung und wünschen unseren «Ausgelernten» viel Freude in ihrem erlernten Beruf sowie viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.

Von links nach rechts:

Saba Gebrezgabiher AGS
Deana Furdi FaGe EFZ nach Art. 32
Diana Gjokaj FaGe EFZ nach Art. 32

 

lernende_2025

Unsere Lernenden ...

 

... begrüsse wir ganz herzlich im Rosenpark!

Schön, dass Ihr den Beruf Fachfrau Gesundheit EFZ gewählt habt. Wir wünschen Euch einen gelungenen Start, viele tolle Momente, Begeisterung und Ausdauer auf Eurem Weg.

Bildlegende (von links nach rechts):
Finja Baggenstos, Enja Dörig, Diana Marisa Rocha PereirA, Izeta Catic, Amy Sophie Auras

Am 9. Juni 2024 wurde dem Neubau für das Altersheim Rosenpark zugestimmt.

Wir freuen uns, dass die Bevölkerung von Gersau dem Ersatzbau mit einem so grossen Ja Anteil zugestimmt hat und bedanken uns für das Vertrauen.

Der Stiftungsrat orientiert über die Zwischenlösung während der Bauphase;

Information Zwischenlösung

Fachfrau-Gesundheit

Interessantes aus Gersau

 

Video Reihe Turmkugelprojekt - Gersau ist dabei beteiligt

https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/turmkugeln_episode1

 

Projekt "go 4 work 2024"

Projekt go 4 work 2024 mit Konzept

 

blick

Blick filmt im Rosenpark

 

Wir „trotzen“ der Hitze mit Spass, kühlen Getränken und guter Laune.

Link: Film und Bilder auf blick.ch

Das Goldene Buch

 

Spenden

Die Spenden fliessen in die Stiftung Rosenpark, Gersau. Der Verwendungszweck der Gelder ist ausschliesslich für die Bewohner bestimmt. Allenfalls persönliche Wünsche betreffend des Verwendungszweckes werden selbstverständlich respektiert.

Zuwendungen nehmen wir sehr gerne auf folgendes Spendenkonto entgegen:

Stiftung Rosenpark
6442 Gersau
Vermerk «Das Goldene Buch»
CH14 0077 7005 0977 0003 1

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.

Die Stiftung Rosenpark ist wegen Ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit. Ihre Spenden sind im Kanton Schwyz steuerlich abzugsfähig, wenn die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100.00 erreichen und insgesamt 20% der um die abziehbaren Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte nicht übersteigen (§ 33 Abs. 3 lit. c StG SZ).